BUND Halle-Saalekreis

Hubschrauberlandeplatz Lettin nicht genehmigungsfähig

27. Januar 2021 | Naturschutz, Lebensräume, Mobilität

BUND lehnt Vorhaben ab und verlangt Auskunft über bisherige Genehmigungen

Halle, den 27.01.2021 – Der BUND lehnt in seiner Stellungnahme den am 28.10.2020 eingereichten Antrag auf einen privaten „Hubschrauber-Sonderlandeplatz“ in Halle-Lettin als nicht genehmigungsfähig ab. Vor allem mit der massiven Lärmbelastung für Anwohner*innen und Natur, den Gefahren für geschützte Vogelarten sowie dem Fehlen der Unterlagen zur vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeit begründet der anerkannte Naturschutzverband seine Ablehnung, aber auch darüber hinaus sei der Antrag völlig unzureichend und unvollständig.

„Genau genommen ist der geplante Flugplatzstandort von FFH-Gebieten und Naturschutzgebieten vollkommen eingekreist“, stellt Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND, fest. „Es ist offenkundig, dass das Vorhaben nicht ohne die gebotene FFH-Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden kann, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass wesentliche Erhaltungsziele beeinträchtigt werden“, so Meyer weiter.

Neben dem Umweltbericht für die nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschriebenen Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen eine Flugbewegungsprognose und Artenschutzprüfungen, insbesondere für beeinträchtigte Vogelarten. Der Antrag begründet zudem nicht, wie im LuftVG eigentlich vorgesehen, warum der Flugplatz überhaupt nötig ist. Die Notwendigkeit ist – vor allem vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Flugplatzes in Oppin - höchst fraglich. Auch das Lärmschutzgutachten ist nach Einschätzung des BUND Sachsen-Anhalt unbrauchbar.

Darüber hinaus hat der BUND bei der Genehmigungsbehörde Auskunft darüber beantragt, zu welchen Zwecken und in welcher Form und wie oft in den letzten 3 Jahren Außenlandeerlaubnisse erteilt wurden.

Im Falle einer Genehmigung des vorgelegten Antrages trotz der dargelegten umfangreichen Versäumnisse, macht der anerkannte Naturschutzverband die Genehmigungsbehörde schon einmal vorsorglich auf sein bestehende Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz aufmerksam.

Die vollständige Begründung zur Stellungnahme des BUND Sachsen-Anhalt e.V., kann unter www.bund-halle.com/heliflugplatz-lettin nachgelesen werden.

Der abgebildete Rotmilan gehört zu den möglicherweise vom beantragen Hubschrauberlandeplatz gefährdeten Tierarten. Die Fotorechte gehören Frank Koch.

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