BUND Halle-Saalekreis

Der Regionalverband Halle-Saalekreis verfolgt in Halle und auf dem Gebiet des Saalekreises ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


Er strebt die Verwirklichung folgender Zwecke an:
a) einen wirksamen Schutz des Lebens und der natürlichen Umwelt durchzusetzen,
b) die Lebensgrundlage für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, zu pflegen und zu verbessern,
c) die Umwelt vor schädlichen Einflüssen durch industrielle und technische Prozesse zu schützen und auf Sanierungskonzepte bezüglich vorhandener Altlasten einzuwirken,
d) schädigende Eingriffe im Natur- und Landschaftshaushalt mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern,
e) den Natur- und Umweltgedanken in allen Bevölkerungskreisen zu verbreiten und das Verhalten des Menschen in und gegenüber der natur im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beeinflussen,
f) schutzwürdige Gebiete und Einzelobjekte zu erwerben oder zu pachten sowie für deren Erhalt zu sorgen,
g) auf Regionalebene an der wissenschaftlichen Grundlagenforschung für Naturschutz- und Landschaftspflege mitzuwirken,
h) Vorträge und Führungen, Lehrgänge und Ausstellungen zum Thema Natur- und Umweltschutz zu veranstalten,
i) mit den verantwortlichen Stellen der vom Regionalverband erfassten Landkreise und Gemeinderäte, den Naturschutzbehörden und den Naturschutzbeauftragten der betroffenen Landkreise zusammenzuarbeiten und sie in der Vertretung ihrer Belange zu unterstützen, bei Planungen, die für Natur, Landschaft und Umwelt des Menschen bedeutsam sind, mitzuwirken,
j) auf die Stadtverwaltung Halle, den Stadtrat Halle, die Saalekreisverwaltung und den Kreistag einzuwirken im Sinne der unter a) ... l) genannten Aufgaben sowie für den wirkungsvollen Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften einzutreten,
k) Mittel zur Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben zu beschaffen und entsprechende Spenden anzuregen,
l) Durch Kinder- und Jugendarbeit den Kontakt zur Natur und das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und Landschaft sowie Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu fördern.

Die genannten Aufgaben werden im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland überparteilich und überkonfessionell verfolgt. Die Zusammenarbeit mit ähnlich organisierten Verbänden wird angestrebt.

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